
Hilfe für junge Volljährige
§ 41 SGB VIII
Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
Anfragen bitte an:
info@sppfrechen.de / 0221 25936182

Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Anfragen bitte an:
info@sppfrechen.de / 0221 25936182

soziale Gruppenarbeit (SOKO29)
§ 29 SGB VIII
Die soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII (SoKo29) legt besonderen Wert auf die Vielfalt der Zielgruppe und die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Durch eine bedürfnisorientierte und diversitätssensible Gestaltung der Aktivitäten sowie eine respektvolle und wertschätzende Gruppenatmosphäre sollen die sozialen Kompetenzen gestärkt und die individuelle Entwicklung der Teilnehmer gefördert werden. Die kontinuierliche Evaluierung gewährleistet eine an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientierte Weiterentwicklung der sozialpädagogischen Arbeit.
Anfragen bitte an:
soko29@sppfrechen.de / Ansprechpartner: Florenz Jaeger

Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe
§ 30 SGB VIII
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Anfragen bitte an:
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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII
Jugendliche, die eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen, können von der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung profitieren. Diese Maßnahme ist typischerweise auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet und wird speziell auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten.
Anfragen bitte an:
info@sppfrechen.de / 0221 25936182

ambulantes Clearing
§ 27 (2) SGB VIII
Das Clearing in der Familienhilfe ist ein fachlicher Prozess zur genauen Bedarfsermittlung einer Familie. Wir analysieren die sozialen, ökonomischen, psychologischen und gesundheitlichen Aspekte, um ein präzises Bild der Familiensituation zu erhalten. Die Ergebnisse dienen als Grundlage, um individuell angepasste Hilfsmaßnahmen zu entwickeln, die effektiv zur Stärkung der familiären Autonomie und Verbesserung der Lebenssituation beitragen.
Anfragen bitte an:
info@sppfrechen.de / 0221 25936182